Die Augen richten sich in diesen Tagen auf die AfD und ihre politischen Ziele. Der erste Ministerpräsident erwägt nun weitere Schritte gegen die Partei. Der nordrhein-westfälische Regierungschef Hendrik Wüst dringt auf eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum verfassungsrechtlichen Umgang mit der AfD und möglichen Folgen. Diese Prüfung müsse ergebnisoffen sein und dürfe nicht automatisch zu einem Verbotsverfahren führen, sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatten sich bereits der baden-württembergische Regierungschef Cem Özdemir (Grüne) und Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) für ein Verbotsverfahren ausgesprochen. "Ich warne vor Schnellschüssen bei einem AfD-Verbot, denn das Verbot einer politischen Partei kann nur der letzte Weg sein, wenn wir unsere Verfassung schützen wollen", sagte Wüst. Er erklärte: "Es muss nun eine Struktur geben, in der diese Fragen von Bund und Ländern sorgfältig, professionell und seriös geprüft werden." Machtfrage: Siegmund will regieren – Wagenknecht macht Angebot Verfassungsschutz: Behörde könnte Kontakte nach Magdeburg kappen In der Geschichte der Bundesrepublik wurden bislang zwei Parteien verboten: die neonazistische Sozialistische Reichspartei (SRP) im Jahr 1952 und die kommunistische KPD im Jahr 1956. Ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht kann von der Bundesregierung , dem Bundestag oder den Bundesländern angestrengt werden. Doch hat das Verfassungsgericht enge Grenzen gesetzt, so muss etwa eine Partei aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) vorgehen. AfD wird bislang als Verdachtsfall eingestuft Die AfD wird bundesweit vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet. Einzelne Landesverbände – darunter Sachsen-Anhalt – werden vom jeweiligen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Aus Sicht des NRW-Regierungschefs sollten in der Arbeitsgruppe der Verfassungsschutz, aber auch Verfassungsrechtler und weitere Experten von Bund und Ländern beteiligt sein. "Es geht insgesamt um die Frage, wie der Staat verfassungsrechtlich mit einer Partei umgeht, die mindestens in einzelnen Bundesländern verfassungsfeindliche Ziele verfolgt", so der CDU-Politiker. Am Montagabend hatte Wüst laut Berichten von "Politico" und "Welt" die Idee einer Arbeitsgruppe bei einer Talk-Veranstaltung mit der Ökonomin Maja Göpel in Berlin ins Spiel gebracht. "Ich habe heute etwas gesagt, das hat öffentlich bisher, glaube ich, kein CDU-Mensch gesagt: dass ich dafür bin, diese Arbeitsgruppe einzusetzen, die diese Arbeit dann leistet", wurde Wüst dort zitiert. Auch bei der Digitalmesse "Digital X" der Deutschen Telekom ging Wüst am Dienstagvormittag auf der Bühne auf die AfD und die Folgen der Sachsen-Anhalt-Wahl ein. Er warnte vor der Vorstellung, die AfD könne sich entzaubern. Vielmehr säße eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt an wichtigen Schalthebeln: "Jede Woche werden in Landeskabinetten in Deutschland die Führung von Polizei, die Führung von Gerichten eingesetzt. Der Kern des Gewaltmonopols dieses Staates liegt in den Ländern." Zuletzt hatte sich der renommierte Historiker Götz Aly im Zuge einer gemeinsamen Veranstaltung von Chrupalla mit dem früheren Polizeiruf-Kommissar Uwe Steimle in Dessau für ein Verbotsverfahren gegen die AfD ausgesprochen . Der NS-Experte sagte der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung": "Bisher habe ich ein AfD-Verbot abgelehnt. Seit besagter AfD-Wahlveranstaltung, die im Congresscenter Dessau-Roßlau über die Bühne ging und den Saal in orgiastischen Beifallstaumel versetzte, beginnt sich meine Meinung merklich zu ändern."