Eingesperrt im „Time-Out-Raum“: Anklage beschreibt jahrelange Gewalt in Behindertenheim
Viele Jahre lang soll es in einem Heim für behinderte Menschen in Ostwestfalen zu gewaltsamen Übergriffen gekommen sein. Vor Gericht geht es nun vor allem um die Vorgänge in einem „Time-Out-Raum“.
Sie sollen Menschen mit Behinderung in einen „Time-Out-Raum“ gesperrt, sie stundenlang gefesselt und psychisch eingeschüchtert haben: Vor dem Landgericht Bielefeld hat der Prozess um mutmaßlich systematische Übergriffe in einem Heim für verhaltensauffällige Menschen begonnen. Allerdings bezweifeln die Verteidiger, inwiefern das Vorgehen der Beschäftigten überhaupt gegen das damals geltende Recht verstoßen hat. Denn das Gesetz hat die Politik erst als Reaktion auf den Fall in Bad Oeynhausen verschärft.
Angeklagt sind drei ehemalige leitende Mitarbeiter und ein Arzt, weil sie die Taten jahrelang angeordnet haben sollen. Die Staatsanwaltschaft wirft den 53 bis 73 Jahre alten Angeklagten unter anderem Freiheitsberaubung in fast 200 Fällen vor.
Rund drei Stunden lang hat die Anklagebehörde zum Prozessauftakt die Vorgänge in der Wohngruppe der Diakonischen Stiftung Wittekindshof in Bad Oeynhausen beschrieben. Im Zentrum der Anklage steht ein sogenannter Time-Out-Raum - ein kahles Zimmer völlig ohne Einrichtungsgegenstände. Fast täglich sollen dort Bewohner eingesperrt und teilweise über viele Stunden fixiert worden sein.
Bewohner hatten hohes Aggressionspotenzial
Die Bedingungen in dem Wohnbereich sollen nach den Schilderungen der Staatsanwaltschaft extrem schwierig gewesen sein. In dem heilpädagogischen Intensivbereich wurden Menschen betreut, die aufgrund von psychischen Erkrankungen ein hohes Aggressionspotenzial gegen sich selbst und ihre Betreuer hatten.
Die Anklage beschreibt Hunderte bedrückende Situationen, in denen Patienten sich umbringen wollten, ihren Kopf gegen die Wand geschlagen haben oder sich anderweitig verletzen wollten. Oft richteten sich die Aggressionen demnach auch gegen das Pflegepersonal. Beschäftigte seien geschlagen, bespuckt oder mit Urinflaschen beworfen worden. Fast täglich sei es zu solchen Zwischenfällen gekommen.
Anklage: Behinderte Menschen waren teils stundenlang gefesselt
In solchen Situationen soll das Pflegepersonal auf Anweisung der Chefs systematisch zu Maßnahmen gegriffen haben, die in ihrer Härte nicht erlaubt gewesen seien, argumentiert die Staatsanwaltschaft.
Der Ablauf sei jedes Mal ähnlich gewesen. Wenn ein Bewohner aggressiv geworden sei, hätten die Mitarbeiter einen Notfallknopf gedrückt. Dann seien mehrere Kollegen gekommen und hätten die Bewohner in den „Time-Out-Raum“ gebracht. Dort hätten sich die behinderten Menschen vollständig ausziehen und ein „Time-Out-Hemd“ anziehen müssen.
In dem weitgehend leeren Raum seien sie teilweise stunden- oder gar tagelang eingesperrt worden. Regelmäßig seien sie mit Gurten auf einem Stuhl oder einer Matratze fixiert worden, so dass sie keinerlei Möglichkeit mehr gehabt hätten, sich zu bewegen. Auch mit Reizgas soll das Personal auf Anweisung der Vorgesetzten gegen die Bewohner vorgegangen sein.
Neben den Situationen im „Time-Out-Raum“ listet die Anklage eine Vielzahl von Fällen auf, in denen Bewohner über Wochen oder gar Monate hinweg in ihren Zimmern eingesperrt worden seien.
NRW-Landtag hat als Reaktion Gesetze verschärft
2019 machte ein Angehöriger die Vorgänge schließlich öffentlich. Der Fall sorgte daraufhin für eine intensive politische Diskussion über den Umgang mit Menschen, die aufgrund einer Behinderung stark verhaltensauffällig sind.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung räumte 2022 ein, dass die bis dahin geltenden Regelungen zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen nicht eindeutig genug gewesen seien. Eine Expertenkommission wurde eingesetzt und benannte in ihrem Bericht Schwachstellen im Wohn- und Teilhabegesetz. Schließlich beschloss der nordrhein-westfälische Landtag eine Reform der Gesetze, um Bewohner von Behinderteneinrichtungen besser vor Gewalt zu schützen.
Seitdem sind freiheitsentziehende Maßnahmen nur noch erlaubt, wenn alle anderen Optionen ausgeschöpft wurden. Der betroffene Bewohner, ein rechtlicher Betreuer oder ein Betreuungsgericht müssen vorher zugestimmt haben.
Verteidiger verweist auf richterliche Beschlüsse
Doch in den Situationen, um die es nun vor Gericht geht, sei damals noch nach der alten Rechtslage gehandelt worden, betont Rechtsanwalt Helmut Wöhler, der den Hauptangeklagten verteidigt. Die Angeklagten hätten auf der Grundlage von richterlichen Beschlüssen gehandelt. Auch der „Time-Out-Raum“ sei davon ausdrücklich abgedeckt gewesen, argumentierte er am Rande des Prozesses. „Jeder Vorfall ist deshalb auch protokolliert worden, weil man davon ausgegangen ist: Was wir machen, ist okay und soll nachprüfbar sein.“ Tatsächlich sind die detaillierten Protokolle nun eine wesentliche Grundlage für die Anklage der Staatsanwaltschaft.
Mehrere Angeklagte haben angekündigt, dass sie sich vor Gericht auch selbst zu den Vorwürfen äußern wollen - voraussichtlich im November. Der Prozess soll nach derzeitiger Planung erst im kommenden Jahr zu Ende gehen.
Ermittlungen gegen Pflegepersonal wurden eingestellt
Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft auch gegen das Pflegepersonal ermittelt, die rund 160 Verfahren aber allesamt eingestellt.
Die Betreiberin des Wohnheims, die Diakonische Stiftung Wittekindshof, hat aus den Ereignissen nach eigenen Angaben Konsequenzen gezogen. „Wir haben Strukturen und Angebote in den betroffenen Bereichen verändert und neue Standards in der Gewaltprävention etabliert“, betonte der theologische Vorstand der Stiftung, Pfarrer Marian Zachow, im Vorfeld auf Anfrage. Das Ziel der täglichen Arbeit sei, dass „sich Menschen mit Beeinträchtigung in unseren Einrichtungen sicher, wertgeschätzt und respektiert fühlen“.