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Deutscher Stromversorger stellt Betrieb ein: Reiche-Gesetze sind Grund

Schock für viele deutsche Stromkunden: Der Ökostromanbieter Grüüün stellt den Betrieb Ende Oktober ein. Der Grund lässt aufhorchen. Der Ökostromanbieter Grüüün stellt zum 31. Oktober 2026 den Betrieb ein und wird die Belieferung von Verbrauchern beenden. Das teilt das Unternehmen auf seiner Webseite mit. In sozialen Medien berichten Kunden des Anbieters, am Donnerstag ebenfalls eine entsprechende Mail erhalten zu haben. "Ihr habt es sicher mitbekommen, die Politik dreht an der Energiewende, aber in die falsche Richtung", heißt es in der Nachricht von Grüüün. "Erste Anbieter hat der aktuelle Regulierungstrend schon zur Aufgabe getrieben. Und, ja: Auch wir bei grüüün müssen unser nationales Angebot für Verbraucher zum 31. Oktober 2026 aufgeben." Auf der Webseite des Unternehmens verweist Grüüün explizit auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2027 und das Netzpaket – zwei Gesetze aus dem Haus von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, die gerade im Bundestag verhandelt werden . Reiche-Gesetze machen Modell von Grüüün unmöglich Mit dem EEG und dem Netzpaket verfolgt Reiche das Ziel, die Energiewende kostengünstiger zu gestalten. So soll die Förderung für kleine Solaranlagen enden, zudem soll der Ausbau der erneuerbaren Energien regional besser gesteuert werden. Besonders umstritten ist der Plan, in bestimmten Gebieten den Bau neuer Solar- oder Windparks nur dann zu ermöglichen, wenn deren Betreiber finanzielle Nachteile in Kauf nehmen. Alle Details zu den Energiegesetzen gibt es hier . Laut Grüüün macht das das Geschäftsmodell des Unternehmens nun unmöglich. Das Netzpaket würde "die grüne Stromerzeugung in Teilen sogar ganz verhindern". Weiter schreibt das Unternehmen: "Für grüüün bedeutet dies, dass eingeplante Grünstrommengen so zukünftig niemals erzeugt werden und wir daher unser nationales Angebot für Verbraucher jetzt aufgeben müssen." Der Ökostromanbieter Grüüün war vor zwei Jahren in den Markt eingestiegen und warb mit teils weitreichenden Versprechen. Eines davon lautete: Kunden konnten einen Vertrag abschließen, der ihnen zehn Jahre lang einen Festpreis garantieren sollte. Nur die Netzentgelte, Steuern und Gebühren konnten sich ändern – also die Bestandteile, über die Stromanbieter nicht entscheiden können. Der Anbieter warb auch damit, dass er den verkauften Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien bezogen hat, der Großteil davon kamen aus den eigenen Ökostromanlagen. Grüüün ist eine Marke der Münch Energie Gruppe, ein Netz- und Energieinfrastrukturunternehmen. Nach Angaben des Unternehmens konnte man diese Strompreisgarantie nicht halten, als deutlich wurde, wie die neuen Gesetze der Bundesregierung aussehen würden . Um diese abzuwenden, habe man "über Monate viele Gespräche vor allem mit Vertretern der Regierung geführt". Das legt nahe, dass das Unternehmen vorhatte, die eigene Solar- und Windstromerzeugung deutlich auszubauen, um seine Strompreisversprechen zu halten. Denn die neuen Gesetze treffen vor allem neue Anlagen, die 2027 errichtet werden. Bestehende Anlagen genießen Bestandsschutz. Kunden sollten Kündigungsfristen prüfen Den Kunden von Grüüün wird nun empfohlen, jetzt schon einen neuen Stromanbieter zu suchen und zu ihm zu wechseln. Wer nicht aktiv wird, rutscht automatisch in die sogenannte Grundversorgung. Diese ist häufig deutlich teurer als die Tarife anderer Stromanbieter auf dem Markt. Im Fall der Liefereinstellung erhalten Kunden ihre Schlussrechnung innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende der Belieferung. Grüüün-Kunden sollten also spätestens Mitte Dezember ihre Rechnungen erhalten. Die Bundesnetzagentur empfiehlt Kunden, solche Schlussrechnungen sorgfältig zu prüfen. Zudem sollten Kunden prüfen, ob Grüüün die vereinbarten Kündigungsfristen eingehalten hat. Ist das nicht der Fall, könnte es sein, dass Betroffene einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Eine außerordentliche Kündigung ist zwar möglich, muss aber einwandfrei begründet sein. Die Verbraucherzentrale erklärt: "Selbst die Vermeidung eines Insolvenzverfahrens kann grundsätzlich keinen wichtigen Grund für die Kündigung darstellen. Generell ist das Insolvenzrisiko der Sphäre des Anbieters zuzuordnen und kann diesen also grundsätzlich nicht zur Kündigung berechtigen."

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