Linke, SPD und Grüne wollen große Wohnungskonzerne enteignen. Das erschüttert das Vertrauen in den Schutz des Eigentums – mit Folgen für Jahrzehnte. Jetzt haben sie sich also darauf geeinigt: In Berlin soll, wenn Linke, SPD und Grüne koalieren, enteignet werden. Jedes profitorientierte Unternehmen, das mehr als 10.000 Wohnungen besitzt, soll diese in Staatseigentum überführen müssen. Darauf haben sich die Landesspitzen der drei Parteien in ihren Sondierungen über eine Koalition in der Hauptstadt verständigt. Diese Entscheidung ist auf mehreren Ebenen fatal: Für die betroffenen Wohnungsunternehmen, für die Stadt und ihre Bürger. Aber auch für die Parteien ist das Risiko, dass alle am Ende als Verlierer hervorgehen, riesig. Ob es wirklich günstiger wird? Die klarsten Verlierer sind die fünf betroffenen Wohnungsunternehmen, allen voran Vonovia . Der Konzern steht ohnehin im Visier der Linken. Dabei vergisst die Linke oft mehrere Punkte zu erwähnen: Etwa, dass Vonovia einen großen Teil des eigenen Bestands als Sozialwohnungen anbietet. Dass die Durchschnittsmiete im Bestand wie auch bei Neuvermietung deutlich unter Marktwert liegt. "Benötigen keine Nachhilfe" : Berliner SPD geht auf Konfrontation zur Bundespartei Umstrittene Abgeordnete Vanessa Emde teilt Video: Linken-Fraktion reagiert Ja, Vonovia steht in der Kritik wegen verschleppter Reparaturen und falscher Abrechnungen. Die Linke vermutet System, der Konzern spricht von Einzelfällen. Doch die Firma ist nicht der Preistreiber auf dem Berliner Wohnungsmarkt, zu dem die Linke sie gerne macht. Ob die enteigneten Wohnungen am Ende also wirklich günstiger werden – wie die linke Spitzenkandidatin Elif Eralp es verspricht – daran darf man getrost ein großes Fragezeichen machen. SPD Berlin geht auf Konfrontation zur Partei Auch für die Parteien ist das Manöver höchst riskant: Die Sozialdemokraten, deren Spitzenmann Steffen Krach sich im Wahlkampf noch so leidenschaftlich gegen Enteignungen ausgesprochen hatte, hat sich dem Druck gebeugt. Der Wille seines Landesverbands, Teil eines rot-grün-roten Bündnisses zu werden, ist offenbar größer. Dabei stellt sich die Partei auf Bundesebene offen gegen das Vorhaben, Bauministerin Verena Hubertz hatte das im Interview mit t-online kürzlich noch einmal bekräftigt und angekündigt, die Regierung werde "so schnell es geht" ein Gesetz dagegen vorlegen. Landes- und Bundesebene werden dann aktiv gegeneinander arbeiten. Gut tun wird das der Partei, die gerade auf der Suche nach einem neuen, klaren Profil ist, nicht. Die Grünen dürften das Thema etwas entspannter als die SPD sehen, doch auch bei ihnen konterkariert es den Versuch der Bundesebene, der Partei ein pragmatischeres Image zu geben. Fehler kann sich die Linke nicht erlauben Ein großes Risiko gehen auch die Linken ein, allerdings eines, das sie ohnehin nicht mehr vermeiden konnten. Denn ohne eine feste Verabredung zu Enteignungen hätte sie niemals die Zustimmung der Basis für einen Koalitionsvertrag bekommen – und die braucht sie zwingend. Fehler aber kann sich die Partei nicht erlauben, sonst verliert sie ihre Glaubwürdigkeit. Sie muss also dringend liefern. Gelegenheiten für Fehler aber werden zahlreich sein: Das Gesetz muss gerichtsfest sein, wenn die betroffenen Konzerne dagegen vorgehen. Gelingt die Vergesellschaftung, müssen die Wohnungen verwaltet, bewirtschaftet und instand gehalten werden – und zwar besser, als es die privaten Unternehmen gemacht haben. Dass die öffentliche Hand mit ihren langwierigen Entscheidungsprozessen das hinbekommt, ist unwahrscheinlich. Auch in landeseigenen Wohnungskonzernen gab es wiederholt Fälle von verschimmelten Wohnungen und kaputten Aufzügen. Also das, was die Linke Vonovia vorwirft. Rot-Grün-Rot muss das alles besser machen. Ein Anspruch, an dem man schnell scheitern kann. In Berlin dürfte außerdem so manch einer denken: nicht das schon wieder! Schon unter der letzten rot-rot-grünen Regierung 2020 war die Stadt zum Versuchslabor geworden. Damals war es der stadtweite Mietendeckel, der nach ein paar Monaten vom Bundesverfassungsgericht einkassiert wurde. Tausende Haushalte mussten Mietdifferenzen aus mehreren Monaten zurückzahlen. Eine weitere Folge: Die Zahl der angebotenen Wohnungen halbierte sich. Wer seitdem eine Bleibe in der Hauptstadt sucht, hat es noch schwerer als zuvor. Ein einmaliger Dammbruch Der Eingriff in das Eigentumsrecht ist nun aber deutlich tiefgehender und so dürften auch die Folgen gravierender sein. Da hilft es auch nichts, dass die Verhandler zusagen, ab 2021 gebaute Wohnungen nicht zu vergesellschaften. Angeblich soll das den Investoren Sicherheit geben. Dass sich Unternehmen und Geldgeber davon allerdings beruhigen lassen, darf bezweifelt werden. Eine Vergesellschaftung in diesem Ausmaß stellt einen Dammbruch dar. Es ist eine radikale Entscheidung, die aufseiten der Wohnungseigentümer den Glauben daran erodieren lässt, dass ihr Eigentum in Berlin noch sicher ist. Ist dieser Damm erst einmal gebrochen, sind Ausweitungen ohne weiteres denkbar. Wohl kaum ein Investor oder eine Wohnungsbaugesellschaft dürfte noch bereit sein, Geld in Berlin zu investieren. Im schlimmsten Fall könnte sich diese Zurückhaltung auch auf andere Branchen ausweiten. Zwar will die Stadt selbst 100.000 Wohnungen bauen. Doch hier gilt wie bei der Verwaltung: Dass sie das kann, muss sie erst einmal beweisen. Die Rechnung präsentierten die Verhandler der Öffentlichkeit bereits: 400 Millionen Euro mehr will die Stadt über Steuern und Abgaben einnehmen. Ja, die Berliner haben 2021 für die Vergesellschaftung gestimmt. Das führen die Unterstützer regelmäßig ins Feld. Sie verkaufen ihren Weg deswegen als alternativlos. Doch das Referendum ist fünf Jahre her und es ersetzt keine Risikoabwägung, zu der eine gute Politik verpflichtet ist. Der Entscheid war zudem rechtlich nicht bindend und das Thema wurde damals längst nicht in der heutigen Tiefe diskutiert. Zu all diesen Punkten hörte man aber von den Verhandlern kaum etwas. Vieles ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar: Ob die drei Parteien überhaupt einer Koalition zustimmen werden. Ob eine Vergesellschaftung dann vor den Gerichten Bestand hat. Ob ein Bundesgesetz die Vergesellschaftung noch verhindert. Manch einer in der Verhandlungsrunde dürfte darauf spekulieren. Doch allein der Schaden, den man bis dahin anrichtet, dürfte die Stadt noch jahrzehntelang beschäftigen.