Ansgar Schledde: Verstöße gegen das Parteiengesetz? AfD-Chef von Niedersachsen angeklagt
Hat der AfD-Landesvorsitzende von Niedersachsen alle Spenden korrekt weitergeleitet? Ansgar Schledde ist sich da sicher, doch die Staatsanwaltschaft Hannover klagt ihn an.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Anklage gegen den niedersächsischen AfD-Landesvorsitzenden Ansgar Schledde erhoben. Ihm werden Verstöße gegen das Parteiengesetz vorgeworfen, wie die Behörde mitteilte. Die Anklageerhebung erfolgte demnach bereits am 6. Oktober.
Die zuständige große Strafkammer beim Landgericht Hannover habe über die Eröffnung eines Hauptverfahrens zu entscheiden, erklärte die Staatsanwaltschaft. Es gelte die Unschuldsvermutung.
Was die Staatsanwaltschaft dem AfD-Politiker vorwirft
Schledde wird laut Mitteilung zur Last gelegt, zwischen Dezember 2020 und Anfang Juli 2022 in 113 Fällen als Vorsitzender des Kreisverbands Ems-Vechte als Spenden zu bewertende Zahlungen von 44.630 Euro vereinnahmt und nicht unverzüglich an ein für Finanzangelegenheiten von der Partei satzungsmäßig bestimmtes Vorstandsmitglied weitergeleitet zu haben.
In einem weiteren Fall sei er verdächtig, unrichtige Angaben zur Höhe der vom Landesverband Niedersachsen vereinnahmten Spenden im Rechenschaftsbericht der Bundes-AfD vom 23. November 2022 an die Präsidentin des Deutschen Bundestags bewirkt zu haben.
Schledde wies die Vorwürfe zurück. Sie seien unbegründet, er habe sich stets an Recht und Gesetz gehalten. „Ein unabhängiges Gericht wird die Sachlage prüfen und, davon bin ich überzeugt, zu dem Ergebnis kommen, dass die Anschuldigungen nicht haltbar sind“, heißt es in einer Mitteilung Schleddes.
Immunität im Landtag von Niedersachsen aufgehoben
Bereits Anfang September hatte Schledde mit einer Anklage gerechnet. Damals teilte er über den AfD-Landesverband mit, es werde „nunmehr Anklage gegen mich, als Landesvorsitzender, erhoben“. Anlass war eine bevorstehende Immunitätsaufhebung, die der Landtag kurz darauf einstimmig beschloss. Schledde ist Fraktionsvize der AfD im Landtag.
Der Anklage gingen jahrelange Ermittlungen voraus. Schon 2024 hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, es gebe einen Anfangsverdacht, dass ein AfD-Abgeordneter einerseits Spendengelder nicht unverzüglich weitergeleitet und andererseits Ausgaben für die Partei nicht im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt habe.
Der Verfassungsschutz hat die AfD in Niedersachsen als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Die AfD geht juristisch gegen diese Einstufung vor.