Waldgesetz: Für Mountainbiker gilt weiter Zwei-Meter-Regel
Das Radfahren im Wald wird in Baden-Württemberg auch künftig nur auf Wegen erlaubt sein, die mindestens zwei Meter breit sind. Die Regelung habe einen hohen Bekanntheitsgrad und erlaube eine flexible Handhabung, sagt Landwirtschaftsminister Alexander Bonde.