In dem brisanten Klagefall eines Somaliers gegen Deutschland wegen eines tödlichen US-Drohnenangriffs in seinem Heimatland rechnet das Oberverwaltungsgericht in Münster nicht mit einem schnellen Urteil in dem Berufungsverfahren. Das teilte eine Sprecherin kurz vor dem Verhandlungsbeginn am Mittwoch laut der Deutschen Presse-Agentur mit.