Kopfgeld für Anschläge gesammelt: Rechtsextremist wird BGH wegen Todesliste vorgeführt
Gegen Martin S. wird unter anderem wegen Terrorismusfinanzierung ermittelt. Nun wird er, noch am Tag seiner Verhaftung, dem Bundesgerichtshof vorgeführt. Verantworten muss er sich auch für seine publik gewordenen Todesliste, auf der sich vornehmlich prominente Politiker wie Angela Merkel befinden.