Tourismus - Gericht: Veranstalter müssen keine genauen Flugzeiten angeben
Karlsruhe (dpa) - Die Formulierung "Genaue Flugzeiten noch nicht bekannt" in einer Reisebestätigung ist rechtens. Das befand der Bundesgerichtshof. Verbraucherschützer erleiden damit eine Schlappe. Reiseveranstalter müssen in einer Reisebestätigung nicht die genaue Uhrzeit von Hin- und Rückflug ange