Die Untersuchung des tödlichen Bahnunfalls hat zwei Fehlfunktionen beim Einklemmschutz der Einheitswagen IV zutage gefördert. Die Sicherheitsuntersuchungsstelle hält es für nötig, das Schliesssystem zu ersetzen. Das Bundesamt für Verkehr entscheidet, ob die Wagen weiterfahren können. Die SBB halten die Wagen für sicher und betreibt sie weiter.