Kommentar: Range agiert glücklos, aber nicht blindwütig
Hat Generalbundesanwalt Range seine Kompetenzen überschritten? Nein, meint Holger Schmidt. Range habe seinen Job gemacht - und zwar gut, weil er eben nicht blindwütig ermittelte, sondern zunächst eine unabhängige Einschätzung einholen wollte.