Zwangsrente für Hartz-IV-Empfänger ist rechtens
Das Jobcenter kann Hartz-IV-Empfänger mit 63 in Rente schicken. Mit den Abschlägen müssen sie leben, urteilten die Richter.
Das Jobcenter kann Hartz-IV-Empfänger mit 63 in Rente schicken. Mit den Abschlägen müssen sie leben, urteilten die Richter.