„Satansmörder von Sondershausen“ schickt lieber den Anwalt
Amtsgericht Tiergarten. Ein verurteilter Mörder schickt seinen Advokaten vorbei, statt sich selber auf die Anklagebank zu setzen: Hendrik Möbus (47), bekannt als „Satansmörder von Sondershausen“.
1993 folterte und erdrosselte er mit anderen einen Mitschüler (15). Acht Jahre Jugendknast. Weitere Straftaten. Weiter als Neonazi aktiv. Jetzt wohnt er in Thüringen. Sein Anwalt hat eine Vollmacht und darf ihn vertreten (§411 StPO).