Landespolitik: Landtag verabschiedet Reform der Sicherheitsgesetze: Kritik
Im Kampf gegen Kriminalität und Rechtsextremismus beschließt Schwarz-Grün gesetzliche Verschärfungen. Die Opposition spricht von Übertreibungen und rechtlichen Defiziten.
Der hessische Landtag hat mit den Stimmen von Schwarz-Grün eine Reform der Sicherheitsgesetze verabschiedet. Die Behörden erhalten mehr Instrumente bei der Videoüberwachung von Gefahrenpunkten und für die Bekämpfung des Rechtsextremismus. Zudem wird die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes gestärkt.
Innenminister Peter Beuth (CDU) sprach am späten Donnerstagabend in Wiesbaden von einem "Mehr an Sicherheit" sowie einem "ab- und ausgewogenen" Gesetzespaket. Von der Opposition kam scharfe Kritik. Sie bezweifelte, ob die Reform in allen Teilen verfassungsgemäß sei. SPD, FDP und Linke stimmten dagegen, die AfD enthielt sich.
Laut der Grünen-Abgeordneten Eva Goldbach kann die Polizei zum Schutz vor häuslicher Gewalt bereits gewalttätig gewordene Personen künftig nicht mehr nur einer Wohnung verweisen. Bei Missachtungen eines Kontaktverbots oder entsprechender Androhungen könne künftig nach einem richterlichen Beschluss auch eine elektronische Fußfessel für gewalttätig gewordene Personen zur Überwachung eingesetzt werden.
Auch das Verfassungsschutzgesetz ist gemäß Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts modernisiert worden. So entscheiden Goldbach zufolge künftig Gerichte darüber, ob etwa Einsätze von V-Leuten oder verdeckter Ermittler eingeleitet werden können. Die Mitglieder des parlamentarischen Kontrollgremiums für das Landesamt für Verfassungsschutz erhalten nach Angaben von Goldbach umfassendere Möglichkeiten, sich in dieser Behörde zu informieren.
Heike Hofmann von der oppositionellen SPD sprach von einer Symbolpolitik und verfassungsrechtlichen Defiziten. Schwarz-Grün sollte sich lieber zum Beispiel um genug Plätze in Frauenhäusern für von Gewalt betroffene Frauen kümmern.
Laut Torsten Felstehausen von der Linken-Opposition geben die Neuregelungen der Polizei "weitreichende Befugnisse zur Überwachung und Datensammlung, ohne ausreichende Schutzmaßnahmen und Transparenz zu gewährleisten". Das gefährde das Staatsvertrauen der Bürger.
Erneut erinnerte die Opposition an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Datenanalyse-Software "Hessendata" der Polizei für verfassungswidrig zu erklären. Damit können Beamte riesige Datenmengen durchkämmen, um Straftätern schneller auf die Spur kommen. Minister Beuth verwies auf umgesetzte Nachbesserungen.