Gerichtsurteil zu „Paris Bar“: Kippenberger ist nicht alleiniger Urheber
Der Künstler Martin Kippenbeger ließ malen - bei Götz Valien. In einem Urheberrechtsstreit hat das Landgericht München nun entschieden: Der Auftragsmaler muss als Mitschöpfer der „Paris Bar“-Werke genannt werden.