Während der Prozess gegen fünf Unterstützer des Wien-Attentäters in Teilen wiederholt werden muss, ist das im Fall des Mannes, der dem Attentäter die Schusswaffen samt Munition vermittelt hatte, nicht mehr erforderlich. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte bei dem 33-Jährigen in vollem Umfang die vom Erstgericht gefällten Schuldsprüche. Noch darf der Tschetschene aber darauf hoffen, dass die über ihn verhängte lebenslange Freiheitsstrafe reduziert wird.