Gesetzesänderung : Landtags-Pöblern droht ab 1. Juni bis 4000 Euro Ordnungsgeld
Der Ton und der Umgang im Landtag haben sich verändert. In der vergangenen Wahlperiode wurden 26 Abgeordnete wegen teils massiver Störungen von Sitzungen gerügt. Das kann künftig teurer werden.
Besonders lautstarke oder beleidigende Störungen von Landtagssitzungen ziehen ab dem 1. Juni im Wiederholungsfall bis zu 4000 Euro Ordnungsgeld nach sich. Die zur Änderung des Abgeordnetengesetzes notwendige Stimmmehrheit am Donnerstagnachmittag im Landtag gilt als gesetzt, da CSU, Freie Wähler, Grüne und SPD den Antrag gemeinsam eingereicht haben. Die vier Fraktionen stellen 171 der 203 Abgeordneten, für den Beschluss hätten die 122 Stimmen von CSU und Freien Wählern ausgereicht.
Die vier Fraktionen sehen ihren gemeinsamen Entwurf zur "Stärkung der Debattenkultur" nach eigenen Angaben als notwendig an, "da kommunikative Standards seit Einzug der AfD in den Landtag in der letzten Legislaturperiode enormen Schaden genommen haben". "Die AfD beschimpft und beleidigt, hetzt und macht demokratische Institutionen verächtlich. All das hat bei der AfD Methode. Sie provoziert gezielt, um Aufmerksamkeit zu generieren. Selbst für Rügen im Landtag lässt sie sich feiern", sagte Jürgen Mistol, Parlamentarischer Geschäftsführer der Landtags-Grünen.
Die bisher für Störungen erteilten Rügen werden abgeschafft, dafür wird es ein dreistufiges Verfahren geben, bei dem zunächst ein Ordnungsruf erteilt wird. Bei besonders gravierenden Fällen oder wiederholtem Pöbeln droht in einer zweiten Stufe ein Ordnungsgeld von bis zu 2000 Euro - beziehungsweise bei Wiederholungstätern von bis zu 4000 Euro - und als letztes Mittel der Ausschluss von Sitzungen. Die Entscheidung über das Verhängen eines Ordnungsgeldes trifft das Präsidium nach Abwägung und Einzelfallentscheidung. Darüber hinaus kann bei einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Hausordnung die Präsidentin beziehungsweise der Präsident des Landtags auch ein solches Ordnungsgeld festsetzen.
"Wir wollen im Bayerischen Landtag das Ringen um die beste Lösung. Davon profitieren die Menschen in unserem Land, dafür haben sie uns gewählt", sagte Michael Hoffmann (CSU). Positionen müssten deutlich werden, Pöbeleien, Provokationen und Grenzüberschreitung beschädigten aber die Demokratie. "Wer sich ordentlich benimmt, muss sich wegen eines Ordnungsgeldes nicht sorgen."
Erstmals angekündigt hatte das neue Bußgeld Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) im vergangenen Jahr. Damals verwies sie auch darauf, dass es in der vergangenen Wahlperiode 26 Rügen gegeben habe - die große Mehrheit der Gerügten gehörte der AfD an. Zum Vergleich: Davor hatte es in einem Vierteljahrhundert keine einzige Rüge gegeben, obwohl auch damals schon teils kontroverse Debatten durch den Plenarsaal hallten.
"Da manche Abgeordnete Rügen bedauerlicherweise mehr als Trophäen denn als Mahnungen betrachten, halte ich die Verhängung eines Ordnungsgeldes unter den gesetzlichen Voraussetzungen für vertretbar", sagte Felix Locke (Freie Wähler). Pöbeleien und Hetze hätten im Landtag nichts verloren. "Solche Entgleisungen müssen künftig finanziell wehtun", betonte auch Simone Strohmeyer (SPD).
Mit dem neuen Ordnungsgeld geht der Landtag deutlich über die Bußgeldordnung im Bundestag hinaus: Hier beträgt das Ordnungsgeld zunächst 1000 Euro und im Wiederholungsfall 2000 Euro. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hatte Ende des vergangenen Jahres aber auch angedeutet, härter durchgreifen und das Ordnungsgeld auf mindestens 2000 Euro erhöhen zu wollen.
Gesetzenwurf Novelle Abgeordnetengesetz Bayern