Weil er bereits im Jänner 2024 laut Anklage seine damals im Babyalter befindliche Tochter gewürgt und verletzt hatte, wurde am Donnerstag am Salzburger Landesgericht ein 30-jähriger Kindesvater wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung schuldig erkannt. Die verhängte unbedingte Haftstrafe ist noch nicht rechtskräftig.