Mehr als dreieinhalb Jahre nach dem Millionenkonkurs der Scalahaus Holzbau GmbH mit Sitz in Eugendorf müssen sich am Mittwoch zwei ehemalige Geschäftsführer des Fertigteilhausherstellers am Landesgericht Salzburg in einem Strafprozess verantworten. Dem Duo wird grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (fahrlässige Krida) angelastet. Strafrahmen: bis zu zwei Jahre Haft.