Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in zwei aktuellen Urteilen klargestellt, dass Kreditbearbeitungsentgelte von Banken den tatsächlichen Aufwand weder "grob überschreiten" noch intransparent sein dürfen (2 Ob 52/25y; 2 Ob 92/25f). Die UniCredit Bank Austria muss im ersten Fall die kassierten Gebühren zurückzahlen. Im zweiten Fall muss die BAWAG Bearbeitungsgebühren rückerstatten. Von den Entscheidungen könnten nun auch andere Kreditnehmerinnen und -nehmer profitieren.