ÖVP-Klubobmann August Wöginger droht in der Amtsmissbrauchs-Causa weiter Ungemach. Die Oberstaatsanwaltschaft (OstA) Wien hat der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die Weisung erteilt, Beschwerde gegen die verhängte Diversion einzulegen. Das bestätigte die OStA am Donnerstag. Die Voraussetzungen für eine Beendigung des Strafverfahrens durch eine Diversion würden nicht vorliegen. Auch generalpräventive Aspekte würden dagegen sprechen, so die Begründung.