Der verurteilte Mörder des elfjährigen Jakob von Metzler bleibt in Deutschland in Haft. Wie ein Sprecher des Landgerichts Kassel mitteilte, hat der heute 50-Jährige sein Einverständnis zur Prüfung seiner Entlassung durch das Landgericht Kassel zurückgezogen. Durch Schreiben seines Verteidigers habe er zu seiner ursprünglich erklärten Einwilligung in eine vorzeitige Entlassung erklären lassen, dass kein Einverständnis mehr mit der weiteren Durchführung des Verfahrens bestehe.