Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat am Mittwoch das Urteil gegen einen ehemaligen Mitarbeiter eines SOS-Kinderdorfs in der Bundeshauptstadt zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person bestätigt. Der Mann war in erster Instanz am Landesgericht Wien verurteilt worden. Er ging gegen das Urteil jedoch in Berufung.