Bei einem Böller-Unfall in St. Pölten hat sich ein 15-Jähriger eine schwere Handverletzung zugezogen. Nach Polizeiangaben vom Mittwoch erlitt der Jugendliche die Blessuren bei der Nachkontrolle des zuvor nicht explodierten Feuerwerkskörpers der Kategorie F3. Solche Gegenstände sind erst ab 18 Jahren freigegeben, zum Hantieren ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Der Teenager wird dem Magistrat wegen der Übertretung des Pyrotechnikgesetzes angezeigt.