Die Arbeiterkammer (AK) mahnt zur Vorsicht bei Mietverträgen, die nicht oder nur zum Teil dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegen. Das gelte etwa für Mietwohnungen in Gebäuden, die nach Mitte 1953 ohne Fördermittel gebaut wurden und für Dachgeschoßwohnungen in Altbauten, die nach Dezember 2001 errichtet wurden. In Mietverträgen der Rimmo Prime Immobilienverwaltung (vormals teamneunzehn.at Hausverwaltung) mahnte die AK gleich 46 unzulässige Vertragsklauseln ab. Mit Erfolg.