Ein Häftling, der 2019 nach einem Ausgang nicht mehr in die Vollzugsanstalt zurückgekehrt war und stattdessen professionell eine Partei gegründet hat, ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht wegen schweren Betrugs - nicht rechtskräftig - zu einer Haftstrafe von 30 Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die ihm zur Verfügung gestellten Gelder teilweise anderweitig verwendet und Geschädigte bewusst getäuscht hat.