Voll geständig war am Dienstag am Salzburger Landesgericht ein jetzt ehemaliger Makler eines großen Immobilienvermittlungsunternehmens: Zum einen hatte er Kunden bei Liegenschafts(ver-)käufen zu hohe Nachlässe bei der Vermittlungsgebühr gewährt. Zum anderen steckte er ihm von Kunden übergebene Geldbeträge in die eigene Tasche – zur Finanzierung seiner (damaligen) Spielsucht.