Ein 79-Jähriger konnte im Uniklinikum Salzburg mangels Verfügbarkeit eines (zweiten) herzchirurgischen OP-Teams außerhalb der Regelarbeitszeit nicht operiert werden. Der Mann starb Stunden später in einem anderen Spital. Der Anwalt der Hinterbliebenen wirft den SALK Organisationsverschulden vor – was diese bestreiten.