Im Fall eines im Mai 2024 aufgrund von massiver Unterernährung im Tiroler Bezirk Kufstein verstorbenen dreijährigen Buben ist die Mitte November gegen seine Eltern erhobene Anklage wegen Mordes, Quälens und Freiheitsentziehung nun rechtskräftig. Weder der Verteidiger der Mutter noch jener des Vater hatten dagegen Einspruch erhoben, sagte der Sprecher der Landesgerichts Innsbruck, Klaus Jennewein, zur APA am Donnerstag und bestätigte einen Bericht der "Tiroler Tageszeitung".