Eltern behinderter Kinder können seit den 1990ern wählen, ob diese in einer Sonderschule oder inklusiv in einer Klasse mit Kindern ohne Behinderung beschult werden. In der Praxis gibt es beim Zugang aber große Unterschiede je nach Bundesland und, wie eine aktuelle Studie zeigt, auch nach Art der Behinderung. Autistische und verhaltensauffällige Schüler besuchen etwa deutlich seltener eine Inklusionsklasse. Kommt eine geistige Behinderung dazu, ist die Hürde besonders groß.