Bei einer Flugannullierung müssen Fluggesellschaften den betroffenen Reisenden den Flugticketpreis inklusive der von Buchungsportalen eingehobenen Vermittlungsprovision erstatten. Das haben die Richterinnen und Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Donnerstag entschieden. Ausgangspunkt war eine Klage des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die niederländische Airline KLM.