Wegen versuchten Mordes mit einem Plastiksackerl ist am Dienstag am Landesgericht ein 18 Jahre alter Häftling der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt zu einer 15-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Darüber hinaus wurde einem Antrag auf Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum Folge gegeben und der junge Mann gemäß § 21 Absatz 2 StGB in den so genannten Maßnahmenvollzug eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.