Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich hat bestätigt, dass eine Gartenhütte, ein Spielhaus sowie ein Saunahäuschen im Überflutungsgebiet der Donau von Goldwörth (Bezirk Urfahr-Umgebung) abgebaut werden müssen. Der Bürgermeister hatte einen baupolizeilichen Beseitigungsauftrag für mehrere ohne Bewilligung errichtete Hütten erteilt. Gegen den Bescheid hatten die Gartenbesitzer Beschwerde beim LVwG eingereicht, die abgewiesen wurde, so das Gericht am Donnerstag.