Mit dem neuen Sicherheitsexportgesetz sollen künftig Exporte von sogenannten Dual-Use-Gütern bzw. Verteidigungsgütern, die nicht ausschließlich militärischen Zwecken dienen, erleichtert werden. Die Regierung will mit der am Mittwoch nach dem Ministerrat angekündigten Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes Genehmigungs- und Kontrollverfahren mittels digitaler Prozesse um eine Arbeitswoche beschleunigen, Routineexporte vereinfachen und die Kompetenz in einem Ministerium bündeln.