Beim Ausbau der erneuerbaren Energien wäre deutlich mehr Tempo notwendig, doch Österreich ist säumig bei der Umsetzung der Erneuerbaren-Richtlinie der EU (RED III). Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) lässt bisher auf sich warten. Bis 21. Februar 2026 müssen die EU-Mitgliedsstaaten ihre Beschleunigungszonen für erneuerbare Energie ausweisen. Bisher hat das allerdings keines der hierzulande zuständigen Bundesländer in ausreichendem Maß getan.