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Kassenpflicht: Experte bezweifelt, dass Klingbeils Plan Steuerbetrug stoppt

Neue Kassenregeln sollen mehr Steuerehrlichkeit schaffen. Doch ein Experte bezweifelt, dass die Pläne des Finanzministers dieses Ziel erreichen. Der Handel soll Registrierkassen ab einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro einführen, und die Bonpflicht soll für Beträge unter 30 Euro wegfallen: Mit diesen Vorschlägen will Finanzminister Lars Klingbeil die Wirtschaft entlasten und Papiermüll reduzieren. So steht es im Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium . Kassenexperte Markus Bernhard von Ready2order sieht die Pläne kritisch. Im Gespräch mit t-online bezeichnet er die vorgesehenen Grenzen als politisch gesetzt und warnt vor neuen Schlupflöchern. Die Diskussion um Registrierkassen und Belegpflicht sei zwar überfällig. Ob die Vorschläge aber tatsächlich Steuerbetrug eindämmen und die Steuereinnahmen erhöhen, bezweifelt er. t-online: Sie dringen schon lange auf eine Registrierkassenpflicht, um Steuerhinterziehung zu erschweren. Jetzt soll sie endlich kommen. Sind Sie zufrieden? Markus Bernhart: Teilweise. Wir haben zwei Jahre darauf gewartet, dass endlich etwas passiert. Ich begrüße daher jeden Schritt, der für mehr Klarheit sorgt. Warum ist eine Kassenpflicht überhaupt so wichtig? Deutschland hat tatsächlich eine besondere Situation – vorsichtig formuliert. Einerseits haben wir die strengsten Kassengesetze Europas, wenn es um die technischen Anforderungen an digitale Kassensysteme geht. Andererseits gibt es bislang keine Kassenpflicht. Das bedeutet: Unternehmen können unabhängig von ihrem Umsatz mit einer offenen Ladenkasse arbeiten. Wie funktioniert eine offene Ladenkasse in der Praxis? Eine offene Ladenkasse können Sie sich wie eine einfache Kassenschublade vorstellen: Das Geld wird entgegengenommen und hineingelegt, am Ende des Tages wird der Bestand ausgezählt. Bei höheren Umsätzen liegt es nahe, dass nicht jeder Betrag in der Kasse landet. Woher weiß man das? Statistiken zeigen, dass offene Ladenkassen häufig nicht gesetzeskonform geführt werden. Denn wer eine offene Ladenkasse korrekt betreiben will, müsste jede Einnahme einzeln erfassen – etwa handschriftlich. Das machen in der Praxis die wenigsten. Dadurch besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Umsätze nicht zu deklarieren. Zusammen mit der Kassenpflicht soll die Bonpflicht für Beträge unter 30 Euro gelockert werden. Sie kritisieren das. Ist es nicht sinnvoll, unnötige Bürokratie und Papiermüll zu vermeiden? Die Bonpflicht wurde stark kritisiert – nach dem Motto: Papierverschwendung, der Beleg wird gedruckt, und am Ende nimmt ihn niemand mit. Gerade bei kleinen Beträgen für einen Döner oder eine Currywurst, die bar bezahlt werden, hieß es oft, dafür brauche niemand einen Beleg. Diese Diskussion führt aber am eigentlichen Thema vorbei. Warum? Weil es bei der Belegausgabepflicht gar nicht darum geht, dass zwingend ein Papierbon gedruckt werden muss. Entscheidend ist, dass für den Kunden erkennbar ist, ob ein Geschäftsvorfall tatsächlich in einer Registrierkasse erfasst wurde. Der Grundgedanke lautet: Wenn ein Kunde einen Beleg erhält, muss der Händler den Betrag auch in die Kasse eingeben. In der Praxis führte das allerdings vor allem bei Bäckereien, Kiosken oder Fast-Food-Ständen zu großen Mengen an Papierbelegen, die oft direkt im Müll landeten. Und genau das soll mit der 30-Euro-Grenze künftig vermieden werden. Was ist daran problematisch? Zunächst einmal: Der Händler muss auch die 2,50 Euro für ein Brötchen weiterhin zwingend in seine Kasse eingeben. Die technische Sicherheitseinrichtung signiert den Vorgang dabei im Hintergrund. Der Unterschied ist nur: Der Bon muss nicht mehr ausgedruckt oder dem Kunden ausgehändigt werden. Das ist durchaus sinnvoll. Was also kritisieren Sie? Die Kombination beider Regelungen: Wenn ein kleiner Betrieb – etwa ein Kiosk, ein saisonaler Marktstand oder ein Kleinstimbiss – weniger als 100.000 Euro Jahresumsatz erwirtschaftet, greift die geplante Registrierkassenpflicht ab 2027 voraussichtlich nicht. Für diese Betriebe bleibt dann die offene Ladenkasse weiterhin zulässig. Aber dort liegt ein Großteil der Bartransaktionen unter der 30-Euro-Grenze. Und je kleiner die einzelnen Beträge sind, desto leichter lassen sich Umsätze dann manipulieren oder verbergen. Warum sind gerade solche kleinen Beträge besonders anfällig für Manipulationen? Wenn jemand mehrfach Waren für fünf Euro verkauft, das Geld in eine offene Ladenkasse legt, ohne den Verkauf zu registrieren, fällt das deutlich weniger auf, als wenn es um einzelne Beträge von mehreren Hundert Euro geht. Positiv ist aber, dass diese Diskussion überhaupt geführt wird. Auch die Deutsche Steuergewerkschaft warnt, dass die neue Regelung die "Pappschachtel neben der Kasse" wieder gesellschaftsfähig mache. Wie ließe sich dieses Risiko vermeiden? Vorstellbar wäre, die Lockerung der Bonpflicht ausschließlich für Betriebe zu erlauben, die nachweislich eine manipulationssichere elektronische Kasse nutzen. Eine andere Möglichkeit wäre, die vorgesehene Umsatzgrenze deutlich niedriger anzusetzen. Wie zum Beispiel in Österreich ? Genau. In Österreich müssen Betriebe bereits ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro eine Registrierkasse einsetzen. Genau dadurch vermeidet man viele der Diskussionen, die wir in Deutschland heute führen. Österreich zeigt aber auch, dass selbst Registrierkassen und eine niedrige Umsatzgrenze Manipulationen nicht verhindern. Warum sollte das in Deutschland anders sein? Weil sich die Lage in Österreich nicht ohne Weiteres auf Deutschland übertragen lässt. Im österreichischen Fall setzten die Nutzer der Kassensysteme durch, dass sie an den Kassen Änderungen vornehmen können. Die Software war zunächst gesetzeskonform, aber Hersteller schufen entsprechende Lösungen, dass die Nutzer diese später per USB-Stick aktualisieren konnten. Dadurch ließ sich die lokale Datenbank manipulieren. In Deutschland sind die technischen Vorgaben allerdings deutlich strenger. Wenn die Gefahr von Manipulationen an Schwellenwerten hängt: Warum setzt die Politik dann überhaupt eine Umsatzgrenze von 100.000 Euro? Man möchte womöglich kleine Händler mit Jahresumsätzen unter 100.000 Euro davor bewahren, in eine Registrierkasse investieren zu müssen. Viele Einzelhändler klagen über die schwache Konsumstimmung. Ist es da nicht nachvollziehbar, dass sie zusätzliche Kosten für eine Registrierkasse kritisch sehen? Das halte ich für kein überzeugendes Argument. Eine Registrierkasse ist heute kein großes, unhandliches Gerät mehr, das teuer angeschafft werden muss. Moderne Kassensysteme laufen auf einem Smartphone, oft als App direkt aus der Cloud. Kartenzahlungen, Umsatzübersicht und digitale Belege per QR-Code lassen sich darüber problemlos abwickeln. Also sollte es gar keine Umsatzgrenze geben? Ja. Umsatzgrenzen sind willkürlich. Selbst ein Wochenmarktstandbetreiber, der nur zweimal pro Woche Obst verkauft, könnte seine Verkäufe vollständig über eine App auf dem Smartphone erfassen. Mehr als ein Smartphone braucht es dafür nicht. Wie lassen sich Kassensysteme künftig noch besser gegen Manipulationen absichern? Manipulationen werden künftig durch die technische Entwicklung ohnehin schwieriger: Kassensysteme werden dann deutlich häufiger in der Cloud betrieben. Dadurch wird der direkte Zugriff auf die Datenbank wesentlich schwieriger. Der Fall in Österreich hatte übrigens auch eine andere Folge: Viele Unternehmen zeigten sich selbst an, nachdem die Manipulationen bekannt geworden waren. Das führte zu erheblichen Steuernachzahlungen. Würden härtere Strafen Kassenmanipulationen wirksamer verhindern? Eine Registrierkasse kann Manipulationen nicht grundsätzlich verhindern. Ihr Zweck ist vielmehr, Manipulationen erkennbar zu machen. Dann hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit, entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Menschen, die bereit sind, Straftaten zu begehen, wird es allerdings immer geben. Und je höher der mögliche wirtschaftliche Gewinn ist, desto größer ist oft auch die kriminelle Energie. Herr Bernhart, wir danken Ihnen für das Gespräch.

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