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Gebäudemodernisierungsgesetz: Linke will neues Heizgesetz vor Gericht vorerst stoppen

Stern 

Das neue Heizungsgesetz ist noch nicht mal beschlossen, schon zieht die Linke-Fraktion vor Gericht. Die Begründung: Die Auswirkungen seien völlig unklar.

Die Linke-Fraktion im Bundestag will die Verabschiedung des geplanten neuen Heizgesetzes vorerst stoppen. Dazu sei vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage eingereicht worden, sagte Violetta Bock, klimapolitische Sprecherin der Fraktion, in Berlin. Damit solle verhindert werden, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz im Eilverfahren durchgepeitscht werde - ohne dass Auswirkungen auf die Klimawirkung bekannt seien. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang eines entsprechenden Organstreitverfahrens sowie eines Eilantrags. 

Der Rechtsanwalt Johannes Franke sagte, mit dem neuen Gesetz solle ein „CO2-Kredit zulasten künftiger Gesetzgeber“ aufgenommen werden - allerdings in unbekannter Höhe und mit unbekannten Konditionen. „Das ist aus unserer Sicht unzulässig und verletzt Informationsrechte der Abgeordneten und des Deutschen Bundestages.“ 

Die Informationen müssten zwingend noch vor Abschluss des parlamentarischen Verfahrens vorliegen, sagte Franke. Der Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht ziele darauf, dass über das Gebäudemodernisierungsgesetz zumindest nicht vor der Sommerpause abgestimmt werde - damit Zeit sei, Informationen zur Klimawirkung noch nachzuliefern. 

Umstrittene Reform 

Das neue Heizgesetz, das Gebäudemodernisierungsgesetz, könnte in der kommenden Woche vom Bundestag beschlossen werden. Verhandlungen der Koalitionsfraktionen sind aber noch nicht abgeschlossen. Die schwarz-rote Koalition will Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen kippen. 

Neben der Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung sollen weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können - Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Geplant ist eine „Biotreppe“. Diese soll den Übergang zum klimafreundlichen Heizen ebnen. Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt werden, die Versorger erfüllen müssen. 

Bock sagte, mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz werde die Lücke zur Erreichung von Klimazielen absehbar größer werden. Doch die Bundesregierung könne auch auf mehrfache Nachfragen keine Aussage zu Klimawirkung und zur Verfügbarkeit von Biogasen treffen. „Wir wollen, dass diese Berechnungen auf den Tisch kommen.“ 

Auch viele Umweltverbände warnen 

Auch viele Umweltverbände warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz. Erwartet werden deswegen auch Klagen gegen das Gesetz, wenn es beschlossen wurde. In einem Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestages hieß es, es bestünden „verfassungsrechtliche Zweifel“, insbesondere ob die Neuregelung der Heizungsemissionen nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz Reduktionslasten insgesamt unverhältnismäßig auf die Zukunft verschiebe. Es sei aber offen, wie das Bundesverfassungsgericht diese Zweifel bewerten würde. 

Ähnlicher Fall vor drei Jahren 

Im Sommer 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht kurz vor dem geplanten Parlamentsbeschluss zum damaligen Heizungsgesetz das Vorhaben vorerst gestoppt. Geklagt hatte der damalige CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann. Die umstrittenen Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes wurden dann nach der Sommerpause vom Bundestag beschlossen. 

Am 23. Juli – also rund drei Jahre nach dem erfolgreichen Eilantrag gegen das alte Heizungsgesetz - entscheidet das Bundesverfassungsgericht über Heilmanns Klage im Hauptverfahren. Dabei geht es nicht inhaltlich um das alte Heizungsgesetz, sondern um die Frage, ob es ein „verfassungsrechtliches Tempolimit“ für die Beratung von Gesetzentwürfen gibt, hatte die Vorsitzende Richterin Ann-Katrin Kaufhold bei der Verhandlung im Februar betont. Heilmann selbst wünscht sich, dass das Gericht in seiner Entscheidung Standards für die parlamentarischen Abläufe formuliert. Dem Parlament falle es oft schwer, sich selbst auf solche Standards zu einigen, sagte er im Februar. Daher seien die Impulse aus Karlsruhe wichtig.

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