Umgang mit der AfD: Jens Spahn will Wahlrechtsentzug für Björn Höcke
Viele Politiker fordern ein härteres Vorgehen gegen die AfD. Ein seit Jahren diskutiertes Verbotsverfahren wurde bisher nicht umgesetzt. Aber es gibt noch eine andere Idee.
Unionsfraktionschef Jens Spahn hat einen Entzug des passiven Wahlrechts von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke ins Spiel gebracht. „Alle reden ja immer über Verbotsverfahren. Wie wär's denn, wenn wir einfach mal ein Verfahren machen und gucken, ob man jemandem extrem Rechtem wie ihm seine aktiven und passiven Wahlrechte abnehmen kann“, sagte Spahn im „Focus“-Podcast „Machtmenschen“.
Björn Höcke und AfD unter Beobachtung
Höcke, der wegen des Verwendens einer verbotenen SA-Parole zweimal vom Landgericht Halle verurteilt wurde, gilt als Rechtsaußen in seiner Partei. Seine Thüringer AfD wurde vom Landesverfassungsschutz bereits 2021 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Seit Jahren wird über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD diskutiert. Doch die Hürden sind hoch und es gibt Bedenken, ob ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich wäre.
Spahn bekräftigte in dem Podcast eine Abgrenzung zur AfD. „Wer für Putin unterwegs ist, für China spioniert, extrem und radikal in der Sprache ist, von dem grenzen wir uns, grenze ich mich klar ab – politisch, inhaltlich, menschlich“, sagte Spahn.
Jens Spahn ist nicht der erste mit diesem Vorschlag
Mitte Juni hatte der SPD-Politiker und frühere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück dafür plädiert, einzelnen Vertretern der AfD das passive Wahlrecht zu entziehen – zum Beispiel Höcke.
Zuletzt hatten Vertreter der CSU in Bayern Offenheit für ein Teil-Verbotsverfahren signalisiert. Ein Verbotsverfahren gegen die AfD als Gesamtpartei hatte die CSU-Spitze unter Parteichef Markus Söder in den vergangenen Monaten stets abgelehnt.