Noch hat Österreich die EU-Lohntransparenzrichtlinie nicht umgesetzt. Trotzdem sind laut Arbeiterkammer (AK) und Gleichbehandlungsanwaltschaft Teile davon bereits anwendbar. Dies betreffe vor allem die Auskunftsrechte von Arbeitnehmerinnen und -nehmern, sagte die Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, Sandra Konstatzky, am Freitag bei einer Pressekonferenz. AK-Präsidentin Renate Anderl pochte weiter auf eine rasche Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie.