Der Bundestag hat das neue Heizungsgesetz nach langem Ringen beschlossen. Für Eigentümer wird es jetzt kompliziert – aber nur, wenn sie die Gasheizung wählen. Es ist endlich vollbracht: Die vielen Monate des Diskutierens und Streitens sind fürs Erste vorbei, das alte Heizungsgesetz ist abgeschafft und das neue Gebäudemodernisierungsgesetz kann in Kraft treten . Für eine Branche, die sich seit drei Jahren nichts sehnlicher wünscht, als endlich wieder ihre Ruhe zu haben, sind das erfreuliche Nachrichten. Man kann nur hoffen, dass die Absatzzahlen für Heizungen nun wieder steigen, Handwerker wieder ausrücken und die Modernisierung des Landes auch vor der eigenen Haustür losgehen kann. Vor allem kann man hoffen, dass Eigentümer wieder mehr auf die Experten, also vorrangig Heizungsbauer und Energieberater, hören und deren Rat befolgen. Und der wird vermutlich in folgende Richtung gehen: Wer heute bewusst auf eine neue Gas- oder Ölheizung setzt, riskiert in wenigen Jahren teure Nachbesserungen. Wer auf Wärmepumpe, Fernwärme oder andere moderne Systeme setzt, sichert sich langfristig kostenseitig und regulatorisch Ruhe. Denn die Regierung hat ein Labyrinth an neuen Vorschriften erlassen, die den Einbau einer Öl- oder Gasheizung ziemlich kompliziert machen. Gas und Öl werden zum Risiko Selbstnutzende Eigentümer müssen ab 2029 steigende Anteile an biogenen Brennstoffen beimischen, mit dem Energieversorger einen entsprechenden Vertrag abschließen und diesen einmal jährlich dem Schornsteinfeger vorlegen. Alle Prognosen gehen davon aus, dass diese Bio-Brennstoffe teuer sein werden, hinzu kommen noch steigende Netzentgelte bei Gasheizungen und steigende CO2-Preise für den Anteil an fossilen Brennstoffen, die neben den Bio-Brennstoffen noch verwendet werden. Was genau das alles kosten wird? Das kann keiner genau sagen. Noch komplizierter wird es für jene, die im vermieteten Eigentum eine Öl- oder Gasheizung einbauen wollen. Dann müssen sie all die oben genannten Pflichten erfüllen, zusätzlich aber auch die Betriebskosten der neuen Heizung zu großen Teilen mit dem Mieter verrechnen: 50 Prozent Netzentgelte, 50 Prozent der CO2-Preise und 50 Prozent der Biobrennstoffe – alles akkurat nachgewiesen und in einer Nebenkostenabrechnung nachvollziehbar ausgewiesen. Wir erinnern uns: Das ist die Bundesregierung , die Bürokratieabbau versprochen hat. Überdies sollte jeder Eigentümer vor dem Heizungstausch einen Blick auf die Wärmeplanung seiner Stadt werfen und herausfinden, ob die Stadt überhaupt langfristig noch mit einem Gasnetz plant oder nicht . Denn in Zukunft soll die Stilllegung der Netze möglich sein, wenn deren Weiterbetrieb absehbar unwirtschaftlich wird. Die wenigsten Kommunen werden es sich leisten können, parallel drei Infrastrukturen – Strom, Gas und Fernwärme – zu betreiben. Eine wird weichen müssen. Angesichts der enormen Unsicherheiten, die Gas mittlerweile mit sich bringt, dürfte es vielerorts das Gasnetz treffen. Wer Wärmepumpe oder Fernwärme wählt, hat seine Ruhe Neben all diesen Risiken und Vorschriften sehen die Alternativen – Wärmepumpe, Pelletheizung, Fernwärme, Solarthermie, Hybridheizung und was es sonst alles so gibt – ganz gut aus. Wer eines dieser Systeme wählt, hat seine Ruhe. Und er bekommt auch noch eine ziemlich gute Förderung . Ja, sie fällt etwas geringer aus als früher und wird alle sechs Monate reduziert. Aber das ist genau richtig, um Schwung in die Modernisierung des Landes zu bringen: Wer bis morgen wartet, bekommt weniger staatliche Unterstützung als der, der heute schon loslegt. Das kann ein Erfolgsrezept sein. Wahrscheinlich ist all dies auch das Kalkül der Bundesregierung: Wer angesichts der Hürden noch eine Gas- oder Ölheizung einbaut, dem ist wirklich nicht zu helfen. Oder er hat sich eben nicht gut beraten lassen – oder noch schlimmer, hört nicht auf guten Rat. Der darf sich dann aber nicht beschweren, wenn in 15 Jahren die neue Gasheizung wieder ausgewechselt werden muss, weil die Stadt das Gasnetz stilllegt oder die Kosten so horrend geworden sind, dass ihm Tränen in die Augen schießen. Neues Heizungsgesetz ist ein Kompromiss, mit dem man leben kann Das neue Gesetz ist nicht so schlimm wie von vielen behauptet. Es ist aber auch nicht der Befreiungsschlag, als den die Union es gerne verkaufen möchte. Es ist ein Kompromiss. Ja, es wird Klagen geben, möglicherweise haben die auch Erfolg – dafür müssen dann die Verantwortlichen (Spahn, Reiche, Hubertz und Miersch) geradestehen. Aber es könnte auch anders kommen, denn die Wege des Verfassungsgerichts sind unergründlich. Bis darüber in Karlsruhe entschieden wird, wird es aber noch eine Weile dauern. In der Zwischenzeit gibt es erst einmal ein Gesetz, mit dem man leben kann.