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AfD-Verbot: 1000 Juristen fordern ein Verbotsverfahren

Kurz vor den Wahlen im Herbst plädieren gut tausend Juristen und auch Lars Klingbeil für ein Verbot der AfD. Aus gutem Grund stoßen sie in der Regierung auf wenig Resonanz. Vor ein paar Tagen haben rund tausend Juristen jedes Alters und jedes Berufszweiges eine Petition unterschrieben, die sich an die Bundestagsabgeordneten und die Bundesregierung richtet. Sie verlangen, dass die AfD verboten wird. Dass auch einzelne Parlamentarier bis hin zur CDU dafür Sympathie hegen, ist bekannt. In der "Zeit" hat Lars Klingbeil, von dem man den Eindruck hat, dass er in seinem Ministerium verschollen ist, einen Meinungsbeitrag veröffentlicht, in dem er den Ball dorthin spielt, wo Parteien verboten werden: in das Verfassungsgericht. Sein entscheidender Satz geht so: "Es muss ernsthaft geprüft werden, ob die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren von dem Verfassungsgericht vorliegen." Man könnte dies einen echten Klingbeil-Satz nennen – wohltemperiert, klangvoll und nichtssagend. Neue Umfrage in Sachsen-Anhalt: AfD-Kandidat könnte dank BSW Ministerpräsident werden Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Wahlumfragen zeigen klaren Trend Der Ruf nach dem Parteiverbot Zwei Parteien sind in der deutschen Nachkriegsgeschichte verboten worden. Zuerst im Jahr 1952 die Sozialistische Reichspartei, die Nachfolgerin der NSDAP. Dann vier Jahre später, 1956, die Kommunistische Partei. Damit waren rechts und links die Extreme ausgesondert und die Gründungsparteien der Nachkriegszeit hatten freie Fahrt. Später verhandelte das Verfassungsgericht zweimal in Sachen NPD und lehnte in beiden Fällen ein Verbot ab. Beim ersten Mal, im Jahr 2003, weil die Führung der Neonazis mit V-Leuten des Bundesamts für Verfassungsschutz durchsetzt war, sodass man nicht wusste, wer sie eigentlich ideologisch führte. Beim zweiten Mal, im Jahr 2017, stuften die Karlsruher Richter zwar die NPD als verfassungsfeindlich ein, verzichteten aber auf ein Verbot, weil die Partei bedeutungslos und erfolglos sei. Über die AfD lässt sich manches sagen, aber ihr Bedeutung abzusprechen, wäre absurd. Umgekehrt lässt sich argumentieren, dass ihr Erfolg einem Verbot im Wege steht. Ich habe in der Frühphase der AfD einen Kommentar im "Spiegel" geschrieben, in dem ich den Aufstieg der Rechten mit dem Aufstieg der Grünen gekoppelt habe. Auch die Grünen waren ja rund um ihre Gründung im Januar 1980 ein räudiger Haufen – mit Linksradikalen aus den Kadergruppen, die sich auf Mao und Stalin berufen hatten; mit Pädophilen, die Sex mit Kindern legalisieren wollten; mit Spinnern und Spiritualisten. An den Grünen ließ sich in den folgenden Jahren beobachten, wie der Einzug in den Bundestag und in Landesregierungen, zuerst in Hessen 1985, die Profis nach vorn spülte. Daraus entstand der überschaubare Gegensatz zwischen Realos und Linken, den es heute noch gibt. Das politische System bewährte sich bei der Integration der Grünen. Das schien mir so verlässlich zu sein, dass sich darauf auch im Fall der AfD bauen ließ. Die Entwicklung der AfD Die AfD ist seit dem Jahr 2017 aus dem gärigen Haufen, der sie war, langsam herausgewachsen. Damals übernahm Alexander Gauland das Ruder. Er hatte die Entwicklung der Grünen in Hessen aus nächster Nähe verfolgt und sah für die AfD das Gleiche vor – rasche Koalition mit der CDU zum Zwecke der Professionalisierung der Parteiführung unter Abstoßung der Träumer von der Wiederkehr des Faschismus. Daraus ist nichts geworden. Anstatt die AfD zu integrieren, wurde sie isoliert und der Verfassungsschutz beobachtet sie. Konsequenterweise kommt dieses ebenso verständliche wie folgenlose Man-müsste-sie-doch-eigentlich-verbieten-Bedürfnis immer mal wieder auf. Dafür sind Klingbeil wie die tausend Juristen ein Beispiel. Die tausend gehören zum Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein. Er wurde 1979 gegründet und darf getrost als linksliberal eingestuft werden. Frühe Mitglieder waren Otto Schily, später Innenminister in der rot-grünen Regierung, und Gerhard Schröder , der Kanzler. Der Verein und Lars Klingbeil berufen sich auf ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, gegründet im Jahr 2015, der dem Republikanischen Verein nahesteht. Am Gutachten haben acht Experten gearbeitet und 13 Monate lang mehr als drei Millionen Texteinheiten ausgewertet. Das Werk umfasst 1.500 Seiten und sagt aus, dass die AfD gegen das Prinzip Demokratie verstößt und das Gebot der Menschenwürde missachtet, besonders im Fall von Muslimen und Migranten. Deshalb, so lautet die Schlussfolgerung, ist ein Verbotsantrag aussichtsreich. Das ist eine gewaltige Fleißarbeit, die aller Ehren wert ist. Man kann auch den Impuls verstehen, der nicht zufällig wenige Wochen vor den Wahlen im Herbst aufkommt. Ihm haftet aber auch der Verdacht an, dass er nach dem Prinzip vorgeht, das Christian Morgenstern in seinem Gedicht "Die Unmögliche Tatsache" in diese Pointe fasste: Weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Die AfD muss politisch bekämpft werden Ja, die Fassungslosigkeit über den Aufstieg der AfD ist verständlich. Wer will, kann sie auch eine moralisch anstößige Tatsache nennen. Aber das Verfassungsgericht in diesem Stadium der Ereignisse anzurufen, wäre verfehlt. Die AfD lässt sich nicht mehr juristisch aus dem Weg räumen. Sie ist demokratisch gewählt und muss politisch bekämpft werden. Dass es bislang nicht in dem Maße gelungen ist, wie es Merkel/Scholz/Merz/Söder wollten, liegt an ebendiesen Matadoren. Die Protagonisten aus CDU und CSU neigen auch nicht dazu, Karlsruhe zu bemühen. Die rechtliche Grundlage reicht nicht aus, argumentiert Friedrich Merz . Wir würden sie nur zu Märtyrern machen, meint Markus Söder . Daran wird auch der schwungvolle Versuch der tausend Juristen nichts ändern, die sicherlich auf Sympathie bei SPD , Linken und Grünen stoßen. Es ist zu spät. Die AfD ist da und bleibt auch da. Ihre Wortgeber haben sich professionalisiert und relativieren in Interviews nationalkonservative Radikalität, die aus dem Parteiprogramm quillt. Das Vorbild Viktor Orbán ist abgewählt. Jetzt orientiert sich die Führung der AfD an Giorgia Meloni, die auch einen weiten Weg gegangen ist und an Reputation in Europa gewonnen hat. Die Wirklichkeit ist der Maßstab politischen Handelns. Und die Demokratie ist ein festes Gehäuse, das sich gut verteidigen lässt – mit dem Verfassungsgericht und ohne das Verfassungsgericht.

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