Im Hochgebirge kann Hilfe schnell teuer werden. Doch wer zahlt im Notfall? Wer sich beim Wandern oder Bergsteigen überschätzt oder schlecht ausgerüstet ist, verliert dadurch nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nicht automatisch seinen Versicherungsschutz. Fahrlässigkeit allein reiche in der Regel nicht für einen Ausschluss, so ein GDV-Sprecher. Entscheidend sei, welche Leistungen im konkreten Vertrag vereinbart sind. "Bei vorsätzlichem Verhalten kann der Versicherer die Leistung dagegen ausschließen." Welche Policen bei Bergungskosten einspringen Generell gilt: Bei Notlagen in den Bergen kann etwa eine private Unfallversicherung oder eine Auslandskrankenversicherung für die Kosten einspringen, wenn Bergungs- und Rettungskosten mitversichert sind. Weil Hubschraubereinsätze laut GDV sehr teuer sind, sollte man Bergungs- und Rettungskosten dann in Höhe von mindestens 10.000 Euro absichern. So kostete eine Hubschrauber-Rettung bei einer Annahme von 40 Flugminuten im Jahr 2023 in Österreich knapp 5.000 Euro. In Deutschland lagen die Helikopterbergungskosten mit 3.120 Euro deutlich darunter, in der Schweiz lagen sie bei 3.681 Euro. Mit längerer Flugzeit steigen die Kosten entsprechend. Schönwettergarantie: Wenn es regnet, klingelt die Urlaubskasse Nicht nur bei Krankheit: Diese Versicherungen sind im Urlaub wichtig und sinnvoll Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, die sich laut dem Verband nach den Bestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes richten, reichen demnach in aller Regel nicht aus, um die Kosten zu decken. Nach österreichischem Recht werden Bergungskosten und der Transport ins Tal bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik beispielsweise nicht ersetzt – entsprechend zahlt auch die deutsche Krankenkasse nicht, wie erst vor Kurzem das Hessische Landessozialgericht bestätigte. Regeln des Bergsteigens missachtet – Versicherung in Gefahr Beim Deutschen Alpenverein (DAV), der nach eigenen Angaben mehr als 1,6 Millionen Mitglieder hat, sind die Mitglieder über den Alpinen Sicherheitsservice ASS versichert. Dort gebe es in den Versicherungsbedingungen mehrere Ausschlusskriterien, wie ein DAV-Sprecher auf Anfrage mitteilt. Unter anderem besteht kein Versicherungsschutz bei Schäden, die vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführt wurden, "insbesondere durch Außerachtlassen grundlegender, allgemein anerkannter Regeln des Bergsteigens". Rettungsaktion von Familien erregt Aufsehen Am Wochenende hatte eine Rettungsaktion in den österreichischen Alpen für Aufsehen gesorgt: Drei Familien mit Kleinkindern und Kinderwagen waren am Sonntag in Bergnot geraten. Wie die Tiroler Polizei am Montag mitteilte, mussten Rettungskräfte 36 Personen aus hochalpinem Gelände bergen, 14 davon unter Einsatz von zwei Helikoptern. Es wurde niemand verletzt. Doch die offenbar nicht bergerfahrenen Wanderer würden eine Rechnung zur Bezahlung des Einsatzes erhalten, sagte ein Polizeisprecher. Ob sie versichert sind und, wenn ja, ob die Versicherung die Kosten erstattet, ist nicht bekannt.