Kabinettsbeschluss: Schleswig-Holstein will Gleichstellung per Gesetz stärken
Sozialministerin Touré sagt: „Gleichstellung passiert nicht von allein.“ Schleswig-Holstein will mit einer Gesetzesnovelle mehr Verbindlichkeit in der Verwaltung schaffen.
Schleswig-Holstein will die Gleichstellung von Männern und Frauen im Land stärken. Eine entsprechende Novellierung des Gleichstellungsgesetzes hat das Kabinett in Kiel beschlossen, wie das Sozialministerium mitteilte. Zentrales Ziel sei es, die Gleichstellung in der Verwaltung auf Landes- und kommunaler Ebene voranzutreiben.
„Gleichstellung passiert nicht von allein“, sagte Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) bei einer Pressekonferenz. „Sie braucht neben politischer Haltung auch klare Regeln und starke Strukturen“. Daher soll die Gesetzesreform mehr Verbindlichkeiten schaffen, so dass die Gleichstellung in den Strukturen des öffentlichen Dienstes mitgedacht wird.
So sollen etwa bei Benennungen und Entsendungen von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände und Verwaltungs- und Aufsichtsräte deutlich verbindlicher eine Gleichberechtigung vorgeschrieben werden. „Frauen und Männer müssen künftig dabei künftig jeweils hälftig berücksichtigt werden“, erklärte Touré.
Ein weiterer Schwerpunkt sei der stärkere Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Die Novelle erkläre, dass jede Form sexueller Belästigung nicht nur verboten sei, sondern auch dienstliche Konsequenzen nach sich ziehen müsse. Laut Ministerium können diese disziplinar-, arbeits- oder personalrechtlich ausfallen. Zudem wird klargestellt, dass nach einem Vorfall vorrangig der Täter den Arbeitsplatz wechseln muss - nicht die Betroffene.