Kolumne „Mein Urteil“: Wer zählt für die Mitbestimmung im Konzern?
Die Mitarbeiterzahl bestimmt, ob eine Kapitalgesellschaft einen Aufsichtsrat einrichten muss, zu dem auch Arbeitnehmervertreter gehören. Beschäftigte von Tochterbetrieben zählen nur unter engen Voraussetzungen.