Im Zusammenhang mit dem am 3. September in Istanbul bei einem Anti-Terror-Einsatz von der türkischen Polizei erschossenen IS-Anhänger, der Ende Mai in Wien wegen terroristischer Vereinigung verurteilt und im Anschluss gegen Auflagen aus der U-Haft entlassen worden war, sind am Mittwoch weitere Details bekannt geworden. So zeigte sich, dass das Landesgericht für Strafsachen nicht vor dem 20-jährigen österreichisch-türkischen Staatsbürger gewarnt worden war.