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Depot mit Aktien und Fonds geerbt? So berechnen Sie die Erbschaftsteuer

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Erbschaftsteuer bei Aktien und Fonds. Ein t-online-Leser fragt: "Wenn mein Ehepartner ein Depot mit Aktien und Fonds erbt, das mehr als 500.000 Euro wert ist, wie wird die Erbschaftsteuer berechnet? Und was passiert, wenn wir Aktien verkaufen müssen, um die Steuer zu zahlen?" Die Frage ist berechtigt, denn beim Vererben von Wertpapieren gibt es einige steuerliche Besonderheiten. Wir erklären, wie die Erbschaftsteuer funktioniert, wie Aktien bewertet werden und was beim Verkauf zu beachten ist. Erbschaftsteuer: Freibeträge und Steuerklassen Wenn Sie ein Depot erben, prüft das Finanzamt zunächst, ob der Wert des Depots den Freibetrag überschreitet. Dieser Freibetrag hängt vom Verwandtschaftsverhältnis ab. Für Ehepartner liegt er bei 500.000 Euro, für Kinder bei 400.000 Euro. Nur der Betrag, der über diesen Freibetrag hinausgeht, wird versteuert. Erben ohne Trauschein: Warum das schnell teuer wird Aktienfonds vor 2009 gekauft: Ist der Gewinn steuerfrei? Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Steuerklasse und dem zu versteuernden Betrag. Ehepartner fallen in die günstigste Erbschaftssteuerklasse 1 (nicht zu verwechseln mit der Lohnsteuerklasse für das monatliche Gehalt). Hier liegt der Steuersatz zwischen 7 Prozent und 30 Prozent. Grund: Das deutsche Erbschaftsteuergesetz nutzt eine Stufenprogression. Das bedeutet: Je mehr Vermögen vererbt wird, desto höher klettert der Steuersatz. Steuerpflichtiger Erwerb (nach Abzug des Freibetrags) Steuersatz in Klasse I Bis 75.000 € 7 % Bis 300.000 € 11 % Bis 600.000 € 15 % Bis 6.000.000 € 19 % Bis 13.000.000 € 23 % Bis 26.000.000 € 27 % Über 26.000.000 € 30 % Bewertung von Aktien und Fonds im Erbfall Für die Berechnung der Erbschaftsteuer wird der Wert des Depots am Todestag des Erblassers herangezogen. Es gilt das sogenannte Stichtagsprinzip. Das bedeutet, dass die Aktien und Fondsanteile zu ihrem Börsenkurs an diesem Tag bewertet werden. Dieser Kurswert bildet die Grundlage für die Steuerberechnung. Wichtig: Auch wenn das Vermögen in Aktien gebunden ist, müssen Sie die Erbschaftsteuer in der Regel in bar zahlen. Das kann zu einem Liquiditätsproblem führen, wenn keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. In solchen Fällen bleibt oft nur der Verkauf von Aktien oder Fondsanteilen, um die Steuer zu begleichen. Ein Rechenbeispiel: Erbschaftsteuer und Aktienverkauf Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Der Wert des Depots beträgt am Todestag 600.000 Euro . Der Ehepartner erbt das gesamte Depot. Der Freibetrag liegt bei 500.000 Euro . Der steuerpflichtige Betrag beträgt also 100.000 Euro . Der Steuersatz in Steuerklasse 1 für diesen Betrag liegt bei 11 Prozent . Berechnung der Erbschaftsteuer: 100.000 Euro × 11 Prozent = 11.000 Euro. Der Ehepartner oder die Ehepartnerin des Erblassers muss also 11.000 Euro Erbschaftsteuer zahlen. Verkauf von Aktien zur Steuerzahlung Um die Steuer zu begleichen, muss der Erbe oder die Erbin Aktien oder Fondsanteile verkaufen, die nach Abzug der Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer 11.000 Euro ergeben. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die Steuern nur auf den erzielten Verkaufsgewinn der Wertpapiere berechnet werden. Hier ist die Aufteilung für drei typische Szenarien mit Aktien (gerechnet mit dem regulären Steuersatz von 26,375 Prozent aus Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag, aber ohne Kirchensteuer): Szenario (Gewinnanteil im Depot) Notwendiger Brutto-Verkauf entfallende Steuer Auszahlung für das Finanzamt Szenario A: Keine Gewinne (Wertpapiere stehen bei +/- 0 % oder im Minus) 11.000,00 € 0,00 € 11.000,00 € Szenario B: Mittlere Gewinne (Die Hälfte der Wertpapiere, also 50 %, ist reiner Kursgewinn) 12.671,08 € 1.671,08 € 11.000,00 € Szenario C: Extreme Gewinne (Die Wertpapiere haben 100 % Gewinn erwirtschaftet) 14.940,58 € 3.940,58 € 11.000,00 € Hinweis: Wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind (je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent auf die Steuer), erhöht sich der Gesamtsteuersatz auf bis zu 27,995 Prozent. In Szenario C müssten Sie dann etwa Wertpapiere für 15.276,73 Euro brutto verkaufen. Steuertipp für Investmentfonds Falls Sie Aktienfonds oder Aktien-ETFs verkaufen, steht Ihnen gesetzlich eine Teilfreistellung von 30 Prozent zu. Das bedeutet: 30 Prozent des Gewinns bleiben komplett steuerfrei. Der effektive Steuersatz auf den Gewinn sinkt dadurch von 26,375 Prozent auf 18,46 Prozent (ohne Kirchensteuer). Dadurch reduziert sich die Steuerbelastung beim Verkauf spürbar und Sie müssen insgesamt weniger Anteile veräußern. Verkauf von "Gewinnern" ist eine steuerliche Doppelbelastung Aus rein steuerlicher und mathematischer Sicht ist es für die Erben fast immer besser, zuerst die Aktien ohne Gewinne zu verkaufen. Das Ziel in diesem Moment ist es, Liquidität zu beschaffen, um eine geforderte Steuerschuld (die 11.000 Euro Erbschaftsteuer im oben genannten Beispiel) zu begleichen. Je weniger Steuern Sie beim Verkauf selbst auslösen, desto weniger Substanz müssen Sie aus dem Depot "opfern". Würden Sie also deutlich mehr Anteile aus dem Depot verkaufen (im Beispiel ca. 14.940 Euro statt 11.000 Euro), nähmen Sie fast 4.000 Euro mehr aus dem Markt, die ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für Sie arbeiten, keine Dividenden mehr bringen und nicht mehr im Wert steigen können. Sie erleiden einen sofortigen Zinseszins-Verlust. Prüfen auf Altbestände von vor 2009 Ebenso von großer Bedeutung ist es, das Depot des Erblassers auf Altbestände zu prüfen. Hat der Erblasser die Aktien vor dem 1. Januar 2009 gekauft, sind die Kursgewinne bis heute für Privatanleger oft komplett steuerfrei. Wenn Sie diese verkaufen, fällt trotz enormer Gewinne keine Abgeltungsteuer an. Diese Werte sind hochattraktiv für einen steuerfreien Verkauf. Praxistipps: So vermeiden Sie böse Überraschungen Die Vererbung eines Depots kann steuerliche Herausforderungen mit sich bringen – insbesondere, wenn dessen Wert die Freibeträge übersteigt und die Wertpapiere hohe Gewinne erwirtschaftet haben. Sie sollten sich daher frühzeitig mit den Regelungen zur Erbschaftsteuer vertraut machen. Planen Sie frühzeitig : Wenn Sie ein großes Depot vererben möchten, prüfen Sie rechtzeitig, ob der Freibetrag Ihrer Erben ausreicht. Gegebenenfalls können Sie Teile des Vermögens schon zu Lebzeiten verschenken, um die Steuerlast zu senken. Für Schenkungen gelten die gleichen Freibeträge wie bei der Erbschaftsteuer, und sie können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Behalten Sie die Liquidität im Blick : Wenn das Vermögen in Aktien gebunden ist, sollten Sie sicherstellen, dass genügend liquide Mittel vorhanden sind, um die Erbschaftsteuer zu zahlen. Andernfalls müssen Sie möglicherweise Aktien zu einem ungünstigen Zeitpunkt verkaufen. Nutzen Sie Steuerberatung : Die Berechnung der Erbschaftsteuer und die Optimierung der Steuerlast können komplex sein. Ein Steuerberater hilft Ihnen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und Fehler zu vermeiden.

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