Im Winter liege es laut Besitzerin sowieso lieber auf der Couch und ab Frühjahr pflege es Kontakte zu Hunden und Ponys. Das sei keine artgerechte Haltung, entscheidet nun ein Gericht: Ein Schwein dürfe nicht in einer Altbauwohnung im vierten Stock ohne Fahrstuhl oder Auslauf gehalten werden.