Mit KI lassen sich Bilder manipulieren und sexualisierte Fälschungen erstellen. Eine Studie hat nun untersucht, wie häufig Europaabgeordnete davon betroffen sind. Vor allem Frauen geraten ins Visier. Abgeordnete des Europäischen Parlaments sind von sexualisierten Deepfakes betroffen. Laut einer Studie der Agora Digitale Transformation wurden 50 Mitglieder des Straßburger Parlaments auf einschlägigen Seiten gefunden oder mit Deepfake-Pornografie in Verbindung gebracht – darunter 46 Frauen und vier Männer. Bei acht Abgeordneten, allesamt Frauen, fanden die Forscher tatsächlich manipulierte sexualisierte Bilder. Agora Digitale Transformation mahnt deshalb ein entschiedeneres Vorgehen gegen Deepfake-Darstellungen an. "Die bestehenden Sicherheitsmaßnahmen sind unzureichend", heißt es in der Analyse "Targeted and Ignored" – Gezielt ins Visier genommen und ignoriert. Social Media: Europaparlament fordert strengere Regeln Europa: Hacker knacken Meldedaten in EU-Land Collien Fernandes: Opfer von Deepfake-Pornografie Der Begriff Deepfake setzt sich aus den englischen Begriffen Deep Learning und Fake zusammen – also tiefgehendes Lernen und gezielte Fälschung. Mittels Künstlicher Intelligenz (KI) werden dabei Foto- und Videoaufnahmen manipuliert. In der überwiegenden Zahl der Fälle geht es um Frauen So war in Deutschland zuletzt die Schauspielerin und Moderatorin Collien Ulmen-Fernandes betroffen. Die US-Rechtswissenschaftler Robert Chesney und Danielle Citron schrieben bereits 2019 in einer Analyse in der "California Law Review": "Produzenten von Pornografie gehörten zu den Ersten, die diese Technologie nutzten, um die Gesichter von Prominenten in Sexvideos einzublenden." Bestehende EU-Regelungen greifen zu kurz Für die Studie analysierte Agora Digitale Transformation rund zweihundert einschlägige Websites und kam zu dem Schluss: "Deepfake-Pornografie stellt eine systemische Bedrohung für Frauen in der europäischen Politik dar." Die Organisation kritisiert auch Plattformen wie Google, Meta und X. "Das Recht auf Löschung greift – wenn überhaupt – nur für jeweils eine URL und eine Person. Unsere Feststellung, dass die De-Indizierung oft verzögert erfolgt, zeigt, dass Einträge auch nach einer Löschaufforderung (Takedown) weiterbestehen", heißt es in der Analyse. In der EU greift zwar der sogenannte Digital Services Act (DSA), der Plattformen bestimmte Pflichten im Umgang mit illegalen Inhalten auferlegt, sowie die Datenschutzgrundverordnung (DGSVO). Doch sieht die Organisation Lücken in der europäischen Gesetzgebung: "Die Betreiber der Deepfake-Seiten agieren anonym oder aus dem Ausland (Offshore-Bereich), und die für Nicht-EU-Betreiber vorgesehene Pflicht zur Benennung eines EU-Vertreters lässt sich nur selten durchsetzen."