Das Bundesverfassungsgericht hat wegen grundsätzlicher Bedenken die Auslieferung eines zu 30 Jahren Haft verurteilten Mannes nach Italien gestoppt. Der Beschluss birgt juristischen Konfliktstoff in sich: Hätte das Gericht den Fall beim EuGH vorlegen müssen? F. Bräutigam erläutert die Hintergründe.