34 Quadratmeter zu viel - Hartz-IV-Empfänger müssen zu großes Haus verkaufen
Hartz-IV-Empfänger müssen ihr Einfamilienhaus samt Grundstück verkaufen, wenn es nach den Regeln des Sozialgesetzbuchs zu viel Wohnfläche hat. Diese Rechtslage hat das Bundessozialgericht in Kassel in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung klargestellt.